Rechtsanwalt Andreas Schuck

Philosophie

Im Mittelpunkt steht immer die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen

Wie Sie erkennen können, sind wir eine überschaubare Kanzlei. Für uns besteht hierin der Vorteil einer  besonderen Nähe zum Mandanten und damit eine gute Basis für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Die Unanbhängigkeit

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er ist Ihr berufener unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Ihr Anwalt ist nicht etwa Ihr Bankberater, oder Ihr Versicherungsetreter, der seinen Unternehmen verpflichtet ist, sondern Ihr Anwalt ist nur Ihnen alleine verpflichtet.

Verschwiegenheit

Ihr Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit vepflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in der  Ausübung seine Tätigkeit für Sie bekannt wurde. Die ihm anvertrauten Angelegenheiten sind für Ihren Rechtsanwalt absolut vertraulich.

Loyalität

Ihr Rechtsanwalt darf keine wiederstreitenden Interessen vertreten. Deshalb wird er jeden Auftrag zurückweisen, der in einem Konflikt mit Ihrem Fall stehen kann.

Mandanten

Unsere Kanzlei ist außergerichtlich und gerichtlich bundesweit tätig. Wir vertreten vor allen Amt-, Land- und Oberlandesgerichten.

  • Privatpersonen
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Handelsvertreter
  • Geschäftsführer und Vorstände
  • Unternehmen, Handwerksbetriebe, Service und Dienstleister verschiedenster Branchen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • kirchliche und sozialle Einrichtungen
  • Grundstücksverwaltungsgesellschaften
  • Vereine 

Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant